Ein Vollstreckungsbescheid ist da: was jetzt gilt

Der Vollstreckungsbescheid folgt, wenn auf den Mahnbescheid kein Widerspruch einging. Er ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel, gegen den Sie sich noch wehren können.

Unterschied zum Mahnbescheid

Anders als der Mahnbescheid ist der Vollstreckungsbescheid ein Titel, aus dem bereits vollstreckt werden darf, zum Beispiel durch eine Kontopfändung.

Auch hier gilt: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Vollstreckungsbescheids eingelegt werden, nicht ab dem aufgedruckten Datum.

Was der Einspruch bewirkt

Mit einem form- und fristgerechten Einspruch wird das Verfahren an das zuständige Prozessgericht abgegeben und dort inhaltlich verhandelt.

Wenn die Frist schon abgelaufen ist

Nach Ablauf der Einspruchsfrist bleibt unter engen Voraussetzungen noch ein Antrag auf Wiedereinsetzung oder eine Vollstreckungsabwehrklage möglich. Das sind Einzelfallfragen, die eine anwaltliche Beratung erfordern.

Wie Catius Documents helfen kann

Catius Documents bereitet aktuell den Widerspruch gegen den Mahnbescheid vor, solange diese Frist noch läuft. Für einen Einspruch gegen einen bereits ergangenen Vollstreckungsbescheid empfehlen wir zusätzlich eine kurze anwaltliche Rücksprache, gerade wegen der kurzen Frist.