Ein Vollstreckungsbescheid ist da: was jetzt gilt
Der Vollstreckungsbescheid folgt, wenn auf den Mahnbescheid kein Widerspruch einging. Er ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel, gegen den Sie sich noch wehren können.
Unterschied zum Mahnbescheid
Anders als der Mahnbescheid ist der Vollstreckungsbescheid ein Titel, aus dem bereits vollstreckt werden darf, zum Beispiel durch eine Kontopfändung.
Auch hier gilt: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Vollstreckungsbescheids eingelegt werden, nicht ab dem aufgedruckten Datum.
Was der Einspruch bewirkt
Mit einem form- und fristgerechten Einspruch wird das Verfahren an das zuständige Prozessgericht abgegeben und dort inhaltlich verhandelt.
Wenn die Frist schon abgelaufen ist
Nach Ablauf der Einspruchsfrist bleibt unter engen Voraussetzungen noch ein Antrag auf Wiedereinsetzung oder eine Vollstreckungsabwehrklage möglich. Das sind Einzelfallfragen, die eine anwaltliche Beratung erfordern.
Wie Catius Documents helfen kann
Catius Documents bereitet beide Schreiben vor: den Widerspruch gegen den Mahnbescheid und, wenn der Vollstreckungsbescheid bereits da ist, den Einspruch dagegen. Wir berechnen Ihre Frist, füllen das Schreiben mit Ihren Angaben aus und geben es unterschriftsfertig als PDF und Word heraus, für 9 EUR inklusive Mehrwertsteuer. Die Vorschau sehen Sie vor der Zahlung.
Anders als beim Widerspruch ist die Frist hier eine Notfrist (§ 339 Absatz 1 ZPO): Sie beträgt zwei Wochen ab der Zustellung, und der Einspruch muss innerhalb dieser Frist beim Gericht eingegangen sein, nicht nur abgeschickt. Ist sie abgelaufen, bereiten wir kein Schreiben vor, weil ein Einspruch dann als unzulässig verworfen würde. Bei einer hohen Forderung oder wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir anwaltlichen Rat.
