Ab wann läuft die Frist beim Mahnbescheid?
Die häufigste Fehlannahme: Viele orientieren sich am Datum, das auf dem Mahnbescheid steht. Entscheidend ist aber der Tag, an dem der Brief bei Ihnen zugestellt wurde.
Die Frist von zwei Wochen beginnt mit der Zustellung an Sie, nicht mit dem Datum, das auf dem Mahnbescheid aufgedruckt ist. Zwischen Ausstellung und Zustellung liegen oft mehrere Tage.
So zählen Sie die zwei Wochen
Der Tag der Zustellung selbst zählt nicht mit. Die Frist endet zwei Wochen später an dem Tag, der dem Zustelltag durch seine Benennung entspricht. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
Welcher Feiertagskalender im Einzelfall gilt, der Ort des Gerichts oder Ihr Wohnort, lassen wir aktuell juristisch prüfen und ergänzen die Antwort hier, sobald sie vorliegt.
Wenn Sie den Zustelltag nicht mehr wissen
- Prüfen Sie den Briefumschlag auf einen Posteingangsstempel.
- Fragen Sie bei Ihrem Postdienstleister nach dem Zustelldatum.
- Handeln Sie im Zweifel früher: Im Streitfall muss die Zustellung nachgewiesen werden, nicht widerlegt.
Frist bereits abgelaufen?
Ist noch kein Vollstreckungsbescheid ergangen, können Sie weiterhin Widerspruch einlegen, und sollten das jetzt sofort tun: Ein verspäteter Widerspruch wird dann als Einspruch behandelt, nicht als unzulässig zurückgewiesen. Ist der Vollstreckungsbescheid bereits da, ist ein Widerspruch nicht mehr möglich; für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gilt dann eine eigene Frist.
Wie Catius Documents Ihre Frist berechnet
Sie nennen uns das Zustelldatum, wir berechnen Ihre Frist und zeigen sie Ihnen, bevor Sie etwas bezahlen.