Ab wann läuft die Frist beim Mahnbescheid?

Die häufigste Fehlannahme: Viele orientieren sich am Datum, das auf dem Mahnbescheid steht. Entscheidend ist aber der Tag, an dem der Brief bei Ihnen zugestellt wurde.

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Die Frist von zwei Wochen beginnt mit der Zustellung an Sie, nicht mit dem Datum, das auf dem Mahnbescheid aufgedruckt ist. Zwischen Ausstellung und Zustellung liegen oft mehrere Tage.

So zählen Sie die zwei Wochen

Der Tag der Zustellung selbst zählt nicht mit. Die Frist endet zwei Wochen später an dem Tag, der dem Zustelltag durch seine Benennung entspricht. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Unsere Berechnung berücksichtigt dabei nur die bundesweit einheitlichen Feiertage. Ein zusätzlicher Feiertag in einem einzelnen Bundesland kann das Fristende nur weiter nach hinten verschieben, nie nach vorn: das hier gezeigte Datum ist also nie zu spät.

Wenn Sie den Zustelltag nicht mehr wissen

Frist bereits abgelaufen?

Hat das Gericht noch keinen Vollstreckungsbescheid verfügt, können Sie weiterhin Widerspruch einlegen (§ 694 Abs. 1 ZPO). Handeln Sie jetzt unverzüglich. Ist bereits ein Vollstreckungsbescheid verfügt, wird ein verspäteter Widerspruch als Einspruch behandelt (§ 694 Abs. 2 ZPO). Für einen zulässigen Einspruch muss jedoch auch die gesonderte Einspruchsfrist eingehalten werden. Prüfen Sie daher sofort, ob und wann Ihnen ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde.

Wie Catius Documents Ihre Frist berechnet

Sie nennen uns das Zustelldatum, wir berechnen Ihre Frist und zeigen sie Ihnen, bevor Sie etwas bezahlen.

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