Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Mit dem Widerspruch teilen Sie dem Gericht mit, dass Sie mit der Forderung nicht oder nicht vollständig einverstanden sind. Eine Begründung ist dafür nicht nötig.

Frist

Sie haben zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids Zeit, nicht ab dem aufgedruckten Datum. Wie Sie die zwei Wochen richtig zählen, erklären wir auf der Seite Frist beim Mahnbescheid.

Form

Der Widerspruch kann schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift eingelegt werden. Das beiliegende amtliche Formular ist keine Pflicht, wird von den Gerichten aber empfohlen, weil es die Bearbeitung beschleunigt. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig.

Wege der Einreichung

Ganz oder teilweise

Sie können der gesamten Forderung widersprechen oder nur einem Teil davon. Bei einem Teilwiderspruch bleibt der nicht angegriffene Teil bestehen und kann für sich vollstreckt werden.

Was danach passiert

Legen Sie form- und fristgerecht Widerspruch ein, endet das Mahnverfahren. Die antragstellende Seite kann dann das streitige Verfahren vor dem zuständigen Prozessgericht beantragen. Ohne Widerspruch kann ein Vollstreckungsbescheid folgen.

Was Catius Documents für Sie vorbereitet

Anhand Ihrer Angaben erstellen wir ein unterschriftsfertiges Widerspruchsschreiben zum Ausdrucken und Versenden per Post.

29 EUR inklusive Mehrwertsteuer, einmalig.

Kein Abonnement, keine versteckten Kosten.

Keine Rechtsberatung

Catius Documents prüft Ihren Fall nicht rechtlich und übernimmt keine Vertretung. Bei einer hohen Forderung oder wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie zusätzlich mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.