Widerspruch gegen den Mahnbescheid
Mit dem Widerspruch teilen Sie dem Gericht mit, dass Sie mit der Forderung nicht oder nicht vollständig einverstanden sind. Eine Begründung ist dafür nicht nötig.
Frist
Sie haben zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids Zeit, nicht ab dem aufgedruckten Datum. Wie Sie die zwei Wochen richtig zählen, erklären wir auf der Seite Frist beim Mahnbescheid.
Form
Der Widerspruch kann schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift eingelegt werden. Das beiliegende amtliche Formular ist keine Pflicht, wird von den Gerichten aber empfohlen, weil es die Bearbeitung beschleunigt. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig.
Wege der Einreichung
- Per Post an das im Mahnbescheid genannte Mahngericht.
- Mit dem beiliegenden amtlichen Formular per Post.
- Mit einem Barcode-Formular über das Online-Portal der Justiz.
- Über das besondere elektronische Anwaltspostfach, wenn Sie anwaltlich vertreten sind.
Ganz oder teilweise
Sie können der gesamten Forderung widersprechen oder nur einem Teil davon. Bei einem Teilwiderspruch bleibt der nicht angegriffene Teil bestehen. Für diesen Teil kann die antragstellende Seite einen Vollstreckungsbescheid beantragen; erst aus diesem darf vollstreckt werden. Der Mahnbescheid selbst ist kein Vollstreckungstitel.
Was danach passiert
Legen Sie form- und fristgerecht Widerspruch ein, kann für den widersprochenen Teil im Mahnverfahren kein Vollstreckungsbescheid mehr ergehen. Auf Antrag einer Partei geht das Verfahren dann in das streitige Verfahren vor dem zuständigen Prozessgericht über (§ 696 ZPO). Ohne Widerspruch kann ein Vollstreckungsbescheid folgen.
Was Catius Documents für Sie vorbereitet
Anhand Ihrer Angaben erstellen wir ein unterschriftsfertiges Widerspruchsschreiben zum Ausdrucken und Versenden per Post.
9 EUR inklusive Mehrwertsteuer, einmalig.
Kein Abonnement, keine versteckten Kosten.

Keine Rechtsberatung
Catius Documents prüft Ihren Fall nicht rechtlich und übernimmt keine Vertretung. Bei einer hohen Forderung oder wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie zusätzlich mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.