Häufige Fragen
Kurze Antworten zu den Themen, die uns am häufigsten erreichen.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Catius Documents bereitet ein Dokument nach Ihren Angaben vor. Es findet keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls statt. Für eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Was kostet der Einspruch?
9 EUR inklusive Umsatzsteuer, einmalig, ohne Abonnement.
Kann ich auch kostenlos Einspruch erheben?
Ja. Beim Bezirksgericht liegt dem Zahlungsbefehl ein Formular bei, und Sie können den Einspruch auch mündlich am Amtstag zu Protokoll geben. Catius Documents ist ein bezahlter Komfortweg, keine Pflicht.
Ab wann läuft meine Frist?
Ab der Zustellung des Zahlungsbefehls an Sie, nicht ab dem aufgedruckten Datum; bei Hinterlegung ab dem ersten Tag der Abholfrist. Details finden Sie auf der Seite Frist beim Zahlungsbefehl.
14 Tage oder vier Wochen?
14 Tage haben Sie für die freiwillige Zahlung, vier Wochen für den Einspruch. Für den Einspruch zählen die vier Wochen.
In der Geschäftszahl steht „Cg“. Was heißt das?
Dann führt ein Landesgericht das Verfahren. Der Einspruch braucht dort den Inhalt einer Klagebeantwortung und die Unterschrift eines Rechtsanwalts. Wir bereiten dafür kein Dokument vor; gehen Sie sofort zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Die Frist zeigen wir Ihnen trotzdem.
Kann ich per E-Mail Einspruch erheben?
Nein. Zulässig sind der Postweg, JustizOnline, die persönliche Abgabe bei Gericht und die mündliche Erklärung am Amtstag.
Was passiert, wenn ich gar nichts tue?
Nach Ablauf der vier Wochen wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. Die Forderung kann dann zum Beispiel durch Gehalts- oder Kontopfändung hereingebracht werden.
Was kostet mich ein Einspruch beim Gericht?
Für den Einspruch selbst fällt keine Gerichtsgebühr an. Das Verfahren wird aber fortgesetzt, und die unterliegende Partei ersetzt der anderen die Kosten, auch die Anwaltskosten. Überlegen Sie deshalb, ob Sie Einwände in der Sache haben.
Kann ich meine Bestellung rückgängig machen?
Als Verbraucherin oder Verbraucher steht Ihnen grundsätzlich ein Rücktrittsrecht zu. Details finden Sie auf der Seite Rücktrittsrecht.