Einspruch gegen den bedingten Zahlungsbefehl
Mit dem Einspruch teilen Sie dem Gericht mit, dass Sie mit der Forderung nicht oder nicht vollständig einverstanden sind. Vor dem Bezirksgericht ist dafür keine Begründung nötig.
Frist
Sie haben vier Wochen ab der Zustellung des Zahlungsbefehls Zeit, nicht ab dem aufgedruckten Datum, und die Frist kann nicht verlängert werden (§ 248 Abs 2 ZPO). Wie Sie die vier Wochen richtig zählen, erklären wir auf der Seite Frist beim Zahlungsbefehl.
Form vor dem Bezirksgericht
Es genügt, dass aus dem Schriftstück die Absicht, Einspruch zu erheben, deutlich hervorgeht (§ 448 ZPO). Sie brauchen keinen Rechtsanwalt, auch nicht bei einer Forderung über 5.000 Euro, und Sie müssen nichts begründen. Das gilt für den Einspruch selbst; im weiteren Verfahren kann eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend werden. Ein Exemplar ohne Beilagen reicht. Das dem Zahlungsbefehl beiliegende Formular ist ein Weg; ein unterschriebener Brief ist ebenso gültig.
Vor dem Landesgericht
Steht in der Geschäftszahl „Cg“, führt ein Landesgericht das Verfahren. Dort muss der Einspruch den Inhalt einer Klagebeantwortung haben, also ein bestimmtes Begehren, die Bestreitung des Klagsvorbringens und alle Einreden, und er muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Einreden wie die Unzuständigkeit des Gerichts gehen verloren, wenn sie nicht schon im Einspruch stehen. Für diesen Fall bereiten wir kein Dokument vor; wenden Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
Wege der Einbringung
- Per eingeschriebenem Brief an das Gericht, das den Zahlungsbefehl erlassen hat. Die Tage des Postlaufs zählen nicht zur Frist: Es genügt, den Brief am letzten Tag aufzugeben.
- Über das Portal JustizOnline, Rubrik „Allgemeine Eingabe“, mit ID Austria.
- Persönlich in der Einlaufstelle des Gerichts.
- Mündlich zu Protokoll am Amtstag, meist dienstags nach Voranmeldung, beim Gericht, das den Zahlungsbefehl erlassen hat, oder beim Bezirksgericht Ihres Wohnorts.
Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Ganz oder teilweise
Sie können der gesamten Forderung widersprechen oder ausdrücklich nur einem Teil davon. Bei einem Teileinspruch bleibt der nicht bekämpfte Teil aufrecht, wird rechtskräftig und kann vollstreckt werden (§ 249 Abs 1 ZPO). Die Einschränkung muss ausdrücklich im Einspruch stehen; im Zweifel bekämpfen Sie die Forderung zur Gänze.
Was danach passiert
Mit dem rechtzeitigen Einspruch tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft, ohne eigenen Beschluss des Gerichts. Das Gericht lädt zu einer vorbereitenden Tagsatzung, frühestens drei Wochen nach der Ladung. Eine eigene Gebühr fällt dafür nicht an; es gilt aber die allgemeine Regel, dass die unterliegende Partei der anderen die Kosten ersetzt, auch die Anwaltskosten. Ein Einspruch „für alle Fälle“ ohne Einwände in der Sache kann Sie deshalb mehr kosten als die Forderung selbst.
Was Catius Documents für Sie vorbereitet
Anhand Ihrer Angaben erstellen wir einen unterschriftsfertigen Einspruch für das Bezirksgericht zum Ausdrucken und Versenden per Post.
9 EUR inklusive Umsatzsteuer, einmalig.
Kein Abonnement, keine versteckten Kosten.

Keine Rechtsberatung
Catius Documents prüft Ihren Fall nicht rechtlich und übernimmt keine Vertretung. Bei einer hohen Forderung oder wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie zusätzlich mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.