# Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Mit dem Widerspruch teilen Sie dem Gericht mit, dass Sie mit der Forderung nicht oder nicht vollständig einverstanden sind. Eine Begründung ist dafür nicht nötig.

## Frist

> **Sie haben zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids Zeit, nicht ab dem aufgedruckten Datum.** Wie Sie die zwei Wochen richtig zählen, erklären wir auf der Seite [Frist beim Mahnbescheid](/de/mahnbescheid-frist/).

## Form

Der Widerspruch kann schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift eingelegt werden. Das beiliegende amtliche Formular ist keine Pflicht, wird von den Gerichten aber empfohlen, weil es die Bearbeitung beschleunigt. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig.

## Wege der Einreichung

- Per Post an das im Mahnbescheid genannte Mahngericht.
- Mit dem beiliegenden amtlichen Formular per Post.
- Mit einem Barcode-Formular über das Online-Portal der Justiz.
- Über das besondere elektronische Anwaltspostfach, wenn Sie anwaltlich vertreten sind.

## Ganz oder teilweise

Sie können der gesamten Forderung widersprechen oder nur einem Teil davon. Bei einem Teilwiderspruch bleibt der nicht angegriffene Teil bestehen und kann für sich vollstreckt werden.

## Was danach passiert

Legen Sie form- und fristgerecht Widerspruch ein, endet das Mahnverfahren. Die antragstellende Seite kann dann das streitige Verfahren vor dem zuständigen Prozessgericht beantragen. Ohne Widerspruch kann ein [Vollstreckungsbescheid](/de/vollstreckungsbescheid/) folgen.

## Was Catius Documents für Sie vorbereitet

Anhand Ihrer Angaben erstellen wir ein unterschriftsfertiges Widerspruchsschreiben zum Ausdrucken und Versenden per Post.

**29 EUR** inklusive Mehrwertsteuer, einmalig.

Kein Abonnement, keine versteckten Kosten.

## Keine Rechtsberatung

Catius Documents prüft Ihren Fall nicht rechtlich und übernimmt keine Vertretung. Bei einer hohen Forderung oder wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie zusätzlich mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
